Aves One AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Die außerordentliche Hauptversammlung der Aves One AG vom 28. November 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Rhine Rail Investment AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Höhe der Barabfindung wurde auf 14,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Aves One AG festgelegt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen … Aves One AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht weiterlesen